Hinweis zu Entsorgung
Entsorgung von Verkaufsverpackungen über das Duale System
„Vergleichbare Anfallstellen“ im Sinne des Verpackungsgesetzes sind u. a. Handwerksbetriebe, deren anfallende Verpackungen mittels haushaltsüblicher Sammelbehälter für „private Haushaltungen“ (1.100 Liter Umleerbehälter je Sammelgruppe) im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nach Prüfung eine durch RECA NORM organisierte Entsorgung der Verkaufsverpackungen erfolgen.
In Zusammenarbeit mit unserem Dienstleister ist eine materialgerechte Entsorgung der Verkaufsverpackungen mit dem Fokus auf eine hohe Recyclingquote möglich. Auf Grundlage des § 15 VerpackG behalten wir uns vor ausschließlich von RECA NORM in Umlauf gebrachte Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und zu entsorgen.
Je nach Volumen der bei Ihnen als Vertragspartner anfallenden Verkaufsverpackungen ermöglichen wir entweder den Versand in unsere Logistikzentren oder stellen seitens unseres Dienstleisters Sammelbehälter bereit. Die Kosten für Transport und Bereitstellungsgebühren für die Sammelbehälter sind durch den Vertragspartner zu tragen. Die Entsorgungskosten trägt RECA NORM. RECA NORM ist über die Registerdatenbank „LUCID“ der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert. Unsere Registriernummer finden Sie im Herstellerregister.
Unser Dienstleister ist die Fa. Zentek GmbH & Co. KG in Köln.
Informationen zum grundsätzlichen Verständnis der Zusammenhänge im Entsorgungskreislauf mit den Aufgaben der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister finden Sie unter folgender Internetadresse: https://lucid.verpackungsregister.org/