Erweiterte Herstellerpflichten & Systembeteiligungen Verpackungen

Hinweis zu Entsorgung

Entsorgung von Verkaufsverpackungen über das Duale System

„Vergleichbare Anfallstellen“ im Sinne des Verpackungsgesetzes sind u. a. Handwerksbetriebe, deren anfallende Verpackungen mittels haushaltsüblicher Sammelbehälter für „private Haushaltungen“ (1.100 Liter Umleerbehälter je Sammelgruppe) im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nach Prüfung eine durch RECA NORM organisierte Entsorgung der Verkaufsverpackungen erfolgen.

In Zusammenarbeit mit unserem Dienstleister ist eine materialgerechte Entsorgung der Verkaufsverpackungen mit dem Fokus auf eine hohe Recyclingquote möglich. Auf Grundlage des § 15 VerpackG behalten wir uns vor ausschließlich von RECA NORM in Umlauf gebrachte Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und zu entsorgen.

Je nach Volumen der bei Ihnen als Vertragspartner anfallenden Verkaufsverpackungen ermöglichen wir entweder den Versand in unsere Logistikzentren oder stellen seitens unseres Dienstleisters Sammelbehälter bereit. Die Kosten für Transport und Bereitstellungsgebühren für die Sammelbehälter sind durch den Vertragspartner zu tragen. Die Entsorgungskosten trägt RECA NORM. RECA NORM ist über die Registerdatenbank „LUCID“ der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert. Unsere Registriernummer finden Sie im Herstellerregister.

Unser Dienstleister ist die Fa. Zentek GmbH & Co. KG in Köln.

Informationen zum grundsätzlichen Verständnis der Zusammenhänge im Entsorgungskreislauf mit den Aufgaben der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister finden Sie unter folgender Internetadresse: https://lucid.verpackungsregister.org/

Entsorgungsmaterialien

PU®-Schaumdosen

Über unseren Partner die Firma PDR bieten wir Ihnen eine kostenfreie und umweltgerechte Alternative zur teuren Sondermüllentsorgung. PDR verwertet nicht nur die Verpackung, sondern auch die Restinhalte der Dosen stofflich. Bitte beachten Sie, dass PU®-Schaumdosen nur kartonweise abgeholt werden können. Kleinmengen und Einzeldosen können im Handel oder bei Kommunen zum Recycling zurückgegeben werden: https://www.pdr.de/plz-suche.  Sollten Sie Kartons benötigen, so werden Ihnen diese bei Bedarf kostenfrei von PDR zur Verfügung gestellt. Sobald Sie 6 Kartons gesammelt haben, können Sie die Abholung anfordern. Beachten Sie zur Abwicklung die Hinweise auf dem Etikett unserer PU®-Schaumdosen:

oder folgen Sie dem Link zu unserem Partner PDR mit ausführlichen Informationen zur fachgerechten Entsorgung von PU®-Schaumdosen.

Akkus & Batterien

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien oder Akkus zurückzugeben. Die Rückgabe kann bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde oder überall dort, wo sie verkauft werden, erfolgen. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Batterien und Akkus nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgegeben werden können. Sie können daher Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung an uns übersenden

RECA NORM GmbH
Entsorgung Altbatterien
Am Wasserturm 4
74635 Kupferzell

Kennzeichnungspflichtige Batterien und Akkus sind mit dem untenstehenden Symbol, einer durchgestrichenen Mülltonne, gekennzeichnet. Daneben ist das chemische Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls angegeben.

Die Zeichen sind:
Pb: der Akku / die Batterie enthält Blei
Cd: Der Akku / die Batterie enthält Cadmium
Hg: Der Akku / die Batterie enthält Quecksilber

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Batterien aus unserem Sortiment und in gebrauchsüblichen Mengen zurücknehmen. Insbesondere für Autobatterien (Gel/ Säure) können wir KEINE Entsorgung übernehmen.

Elektrogeräte

Worum geht es?
Das Elektrogesetz [ElektroG] ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es ist 2005 erstmalig in Kraft getreten und wurde Ende 2015 und dann wieder im Januar 2022 novelliert [ElektroG2 und ElektroG3]. Das Elektro-gesetz gilt nur in Deutschland. Jedes Land der EU verfügt über seine eigene WEEE-Gesetzgebung. Die aktuelle Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgeräte-gesetzes [ElektroG3] gilt seit 1. Januar 2022.

Wer muss handeln?
Hersteller und Importeure als Erstinverkehrbringer müssen sich zunächst bei der Gemeinsamen Stelle, Stiftung EAR, registrieren, bevor sie Elektrogeräte in Deutschland anbieten oder in Verkehr bringen (verkaufen, verleasen, vermieten, verschenken usw.) dürfen. Auch ausländische Anbieter können bzw. müssen sich in Deutschland registrieren. Dazu müssen sie eine Niederlassung gründen oder einen Bevollmächtigten benennen. Bosch und Milwaukee sind dort registriert.

Welche Verpflichtungen gibt es?
Rücknahmekonzept für B2B-Geräte: Hersteller von professionellen Geräten müssen im Rahmen der Erstregistrierung der Gemeinsamen Stelle, Stiftung EAR, ein Konzept zur Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Altgeräte präsentieren.

Wer nimmt denn nun zurück?
Erstbehandlungsanlagen werden Annahmestellen: Zertifizierte Erstbehandlungsanlagen dürfen Annahmestellen sein. Somit sind öffentlich-rechtliche Entsorger (ÖrE), Vertreiber, Hersteller und Erstbehandlungsanlagen mögliche Rückgabestellen für private Endverbraucher. Beim Bereitstellen der Altgeräte an Übergabestellen durch die ÖrE soll die Einsortierung der Altgeräte von Mitarbeitern der Anlage vorgenommen oder zumindest beaufsichtigt werden. Damit können Altgeräte kostenlos bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. Wertstoffhöfen) abgegeben werden. Wir lassen unsere Elektro-Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen abholen und entsorgen sie umweltgerecht. So viele Stoffe wie möglich werden dabei wiederverwertet, sodass für die Umwelt kein unnötiger Schaden entsteht.

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